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Presse
| 21.12.2011, 10:11 Uhr |
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Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Landes Brandenburg für das Haushaltsjahr 2012 Entschließungsantrag der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der Landtag stellt fest:
- In Schulen in freier Trägerschaft engagieren sich Eltern und Lehrerkräfte überdurchschnittlich stark. Das umfasst auch ein hohes finanzielles Engagement, um die Kosten für die ersten Jahre ohne Zuschüsse abzufangen. Durch die aus dem Haushaltsbegleitgesetz resultierenden Kürzungen wird dieses Engagement missachtet und gering geschätzt.
- Schulen in freier Trägerschaft sind ein wichtiger Bestandteil des Bildungssystems des Landes Brandenburg. Durch die vorgesehenen Kürzungen wird die Möglichkeit, alternative pädagogische Konzepte und Formen in einer Schule in freier Trägerschaft anzubieten, massiv erschwert, wenn nicht gar unmöglich gemacht.
- Dieser fundamentale Eingriff in die Finanzierung der freien Schulen ist daher keine geeignete Maßnahme zur Sanierung des Landeshaushaltes. Die Kürzungen der Zuschüsse für freie Schulen werden dazu führen, die Angebote freier Schulen im Land Brandenburg zu reduzieren. Daraus werden Mehrkosten an öffentlichen Schulen verursacht, die im Haushalt des Landes Brandenburg und vor allem der Kommunen aufgefangen werden müssen.
- Mit den geplanten Kürzungen im Haushaltsbegleitgesetz werden die Schulen in freier Trägerschaft unter anderem gezwungen, das Schulgeld zu erhöhen. Dadurch wird der Zugang für sozial schwache Familien zu Schulen in freier Trägerschaft erheblich erschwert. Dies würde dem Sonderungsverbot nach Art. 7 Abs. 4 GG widersprechen.
- Es bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Zum einen könnte das Sonderungsverbot aus Artikel 7 (4) des Grundgesetzes verletzt sein, da die Schulen in freier Trägerschaft die Kürzungen mit der Erhöhung des Schulgeldes beantworten müssten. Zum anderen werden die Kürzungen als existenzbedrohend für die Schulen in freier Trägerschaft angesehen.
- Durch die angestrebte neue Berechnungsformel werden wichtige Entscheidungen in das alleinige Ermessen des zuständigen Ministeriums gelegt. Wir kritisieren, dass damit den Mitgliedern des Brandenburger Landtages wichtige Entscheidungen über die Finanzierung von Schulen aus den Händen genommen werden.
Dr. Saskia Ludwig, CDU-Fraktion
Andreas Büttner, FDP-Fraktion
Axel Vogel, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
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